Ohne das "liebe
Geld" geht`s leider nicht und Gutes hat auch seinen Preis. Ich gebe Ihnen hier
die wichtigsten Informationen zur finanziellen Reglung und über Grundsätze zur
Konsultation in meiner Praxis.
Auszug aus meiner Preistabelle
Unverbindliche Information bis 30 Min.
20,- € (wird bei einer Aufnahme angerechnet)
Erstkonsultation (1 Stunde +)*
60,-€ / Kinder bis 12. Lebensjahr 40,-€
Konsultation (abhängig vom Zeitaufwand) 20 - 35,-€
*
Das Honorar für die Erstkonsultation beinhaltet die
ganzheitliche Anamnese, bei Bedarf eine symptomatische Untersuchung, die Erstellung der
Krankenakte, den Behandlungsplan und eine erste Verordnung, die ggf. auch
nachgereicht wird.
Honorar-Berechnungsgrundlagen
Heilpraktiker arbeiten auf Privatbasis. Das heißt, dass gesetzlich krankenversicherte Patienten die Honorare „aus der eigenen Tasche“ bezahlen müssen. Privatversicherte können dagegen die Abschlussrechnung zwecks voller oder partieller Kostenrückerstattung bei Ihrem Versicherer einreichen.
Die Preise sind frei gestaltbar. Als Richtschnur für die Preisgestaltung gibt es für Heilpraktiker eine Gebührenordnung. Diese ist seit 1986 nicht angepasst worden (!). Die Kalkulationen meiner Preise erfolgen in Anlehnung an diese "Gebührenordnung für Heilpraktiker". Sie berücksichtigen den erforderlichen Zeitaufwand für Beratungen und Heilbehandlungen als auch die Qualifikation für die Ausübung der therapeutischen Maßnahmen.
Überweisungen
der Honorare sind möglich, ich bevorzuge jedoch Barzahlungen am Ende
einer jeden Konsultation.
Konsultation meiner Praxis
Bitte nehmen Sie sich für den ersten Besuch wenigstens 1 Stunde Zeit. Das Gespräch und die Untersuchungen sollen ohne Zeitdruck erfolgen.
Sie brauchen keine Mehrkosten befürchten! Wichtig ist, dass Sie so gut
als möglich Auskunft über sich geben. Schließlich geht es darum, ein
ganzheitliches Bild von Ihnen zu gewinnen.
Sie erhalten nach der Erstkonsultation Auskunft über
mein Therapieangebot. Wenn angezeigt, werde ich ergänzende Laboruntersuchungen empfehlen,
die ich oder Ihr Hausarzt veranlassen kann.
Sollte sich ein Verdacht auf eine infektiöse und
meldepflichtige Erkrankung ergeben, dürfen Heilpraktiker nicht weiter
behandeln. Die Vorstellung beim Haus- und Facharzt ist dann unumgänglich.
Auch Krebserkrankungen gehören nach meiner Auffassung primär in die Hände der Schulmedizin.
Ich biete allerdings vorbeugende Kuren als auch adjuvante Verfahren an, die
die Folgen der Operationen, Bestrahlungs- und Chemotherapien mildern und
Rezidiven vorbeugen
Naturheilpraxis für Homöopathie, trad. chinesische Medizin und biologische Heilverfahren
Dr. rer. nat. Heino Hermersdörfer (Diplom-Biologe und Heilpraktiker)
Dortustraße 74, 14467 Potsdam, Fon: (03 31) 9 51 12 36, Fax: (03 31) 9 67 92 69